Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 22.05.1997

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   OLG Rostock, 21.05.1997 - 1 W 255/96   

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OLG Rostock, 21.05.1997 - 1 W 255/96 (https://dejure.org/1997,8193)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.05.1997 - 1 W 255/96 (https://dejure.org/1997,8193)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 1 W 255/96 (https://dejure.org/1997,8193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1158
  • MDR 1997, 785
  • Rpfleger 1997, 497
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.05.1997 - 8 W 94/97   

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OLG Hamburg, 22.05.1997 - 8 W 94/97 (https://dejure.org/1997,11791)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.1997 - 8 W 94/97 (https://dejure.org/1997,11791)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - 8 W 94/97 (https://dejure.org/1997,11791)
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Papierfundstellen

  • MDR 1997, 785
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 13.06.2006 - 8 W 7/06

    Erstattungsfähigkeit eines innerprozessual eingeholten Privatgutachtens

    Diese Rechtsprechung hat ihre Bestätigung insbesondere durch die Rechtsprechung des OLG Koblenz (OLG Report Koblenz 2006, 224; OLG Report Koblenz 2005, 806) und des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006, Geschäfts-Nr. 1-1 W 62/03 (zitiert nach Juris ), gefunden, die auch der Senat teilt (vgl. OLG Hamburg MDR 1997, 785).

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.2006 - I-1 W 62/03 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

    Die Kosten eines innerprozessual eingeholten Privatgutachtens sind nämlich dann erstattungsfähig, wenn die Partei den Sachverständigen einschalten musste, um ihrer Darlegungs- und Beweispflicht zu genügen, wenn die betreffende Partei angesichts eines sehr komplizierten und ihr an sich fremden Prozessstoffes trotz der Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten praktisch außer Stande ist, ohne zusätzliche Hilfe eines Sachverständigen überhaupt sachgerecht vorzutragen, sich zum Vortrag der Gegenseite zu erklären oder Auflagen des Gerichts nachzukommen (Senatsentscheidung, OLG Hamburg, MDR 1997, 785).

  • OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08

    Ohne Anlass keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Eine Erstattungsfähigkeit kann daher u.a. aus Gründen der Waffengleichheit bejaht werden, wenn der Gegner zuerst ein Gutachten eingeholt oder vorgelegt hat und die Partei über keine hinreichende Sachkunde verfügt (Pfälz. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613 m.w.N.; OLG Hamburg, MDR 1997, 785; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 623).
  • KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Partei eines sehr komplizierten und ihr an sich fremden Prozessstoffs trotz der Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten praktisch außer Stande ist, ohne zusätzliche Hilfe eines Sachverständigen überhaupt sachgerecht vorzutragen, sich zum Vortrag der Gegenseite zu erklären oder Auflagen des Gerichts nachzukommen (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss v. 22.05.1997 - 8 W 94/97 - zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 07.05.2002 - 14 W 250/02

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens

    1996, 1560; Hanseatisches OLG Hamburg MDR 1997, 785).
  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 8 W 88/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Dies mag dann gelten, wenn die Partei angesichts eines sehr komplizierten und ihr fremden Prozessstoffes trotz der Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten praktisch außer Stande ist, ohne zusätzliche Hilfe eines Sachverständigen überhaupt sachgerecht vorzutragen, sich zum Vortrag der Gegenseite zu erklären oder Auflagen des Gerichts nachzukommen (vgl. Hans. Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 22.5.1997, Az.: 8 W 94/97 - MDR 1997, 785).
  • OLG Nürnberg, 02.10.2008 - 8 W 1907/08

    Kostenerstattung: Kosten des Privatgutachtens eines Krankentagegeldversicherers

    Die Klärung umstrittener Tatsachenfragen ist nicht Sache der Parteien, sondern des Gerichts in dem nach der Zivilprozessordnung hierfür vorgesehenen Beweisaufnahmeverfahren, so dass die Einholung eines Privatgutachtens nur ausnahmsweise notwendig ist (OLG Hamburg, MDR 1997, 785; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.04.2006 1 W 62/03, zitiert nach Juris, m.w.N.).
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